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Bibliothek der Anwaltskanzlei Suter

Trennungs- und Scheidungsrecht

Was ist Trennungs- und Scheidungsrecht?

Im Trennungs- und Scheidungsrecht geht es um die Bewältigung der Situation, wenn eine Ehe in die Brüche geht. Es stellen sich dabei Fragen bzgl. Unterhalt, Obhut, Sorgerecht, persönlicher Kontakt (Verkehr) mit Kindern, Güterrecht und Vorsorgeausgleich.

Beratung und Vertretung im Trennungs- und Scheidungsrecht

Nach einer Trennung geht es zunächst darum, die Situation zu beruhigen und vorübergehende Lösungen bzgl. Unterhalt, Obhut, Besuchsrecht und Benützung der ehelichen Wohnung zu regeln. Wenn sich die Parteien einvernehmlich darüber einigen können, kann aussergerichtlich eine Trennungsvereinbarung abgeschlossen werden. Wenn sich die Parteien nicht einig werden, kann eine Partei ein Eheschutzverfahren einleiten, welches dazu führt, dass das Gericht über die Trennungsmodalitäten bis zur Scheidung entscheidet.

Eine Scheidung kann entweder eingeleitet werden, wenn beide Parteien mit einer Scheidung einverstanden sind oder wenn eine Partei sich nicht scheiden lassen möchte, nach zwei Jahren durch die scheidungswillige Partei. Mit der Scheidung werden sämtliche Fragen wie Unterhalt, Obhut, Sorgerecht, Besuchsrecht, Güterrecht und Vorsorgeausgleich abschliessend geregelt.

 

Viele dieser Fragen sind rechtlich ausgesprochen komplex, weshalb es äusserst ratsam ist, einen Anwalt zur Beratung und allenfalls zur Vertretung beizuziehen.

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