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Strassenverkehrsrecht

Was ist Strassenverkehrsrecht?

Strassenverkehrsrecht hat zwei Komponenten. Einerseits wird darin allgemein der Strassenverkehr, die Verkehrszulassung und Administrativmassnahmen geregelt und andererseits hat das Strassenverkehrsrecht auch eine strafrechtliche Komponente.

Die strassenverkehrsrechtlichen Verfahren

Sobald eine Verletzung des Strassenverkehrsrechts nicht mehr als Ordnungsbusse (geringfügige Bussen, z.B. für Nichttragen der Sicherheitsgurte, Parkbussen, für Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen, etc.) geahndet werden kann, folgt nach der strafrechtlichen Beurteilung des Vorfalls auch noch eine administrativmassnahmerechtliche Beurteilung. Konkret bedeutet dies, dass Sie beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung einerseits einen Strafbefehl erhalten und andererseits auch noch eine Verwarnung oder einen Führerausweisentzug des Strassenverkehrsamtes droht.

Da sich die Administrativmassnahmeverfahren auf die Sachverhaltsfeststellung des Strafverfahrens abstützt, ist es sehr wichtig, dass Sie sich, wenn Sie mit dem vorgeworfenen Sachverhalt im Strafverfahren nicht einverstanden sind, bereits im Strafverfahren zur Wehr setzen. Dies geschieht beispielsweis durch Einsprache gegen den Strafbefehl oder durch eine kompetente anwaltliche Beratung während des Strafverfahrens.

Im Administrativmassnahmeverfahren kann es neben einer Verwarnung, einem Warnungsentzug oder einem Sicherungsentzug auch um die Anordnung eines verkehrspsychologischen oder verkehrsmedizinischen Gutachtens oder um einen Alkoholabstinenznachweise gehen. In solchen Verfahren ist es ebenfalls sehr ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen, so dass eine ungerechtfertigte Begutachtung allenfalls noch abgewendet werden kann.

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Montag - Freitag    08.00 Uhr - 12.00 Uhr

                                13.00 Uhr - 17.15 Uhr

Nach Absprache vereinbaren wir gerne auch ausserhalb unserer offiziellen Öffnungszeiten einen Termin mit Ihnen.

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