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Sitzungs- und Besprechungsraum
Kompetente Hilfe zum fairen Preis

Unser Stundenansatz

Transparenz im Zusammenhang mit dem Honorar ist für uns sehr wichtig, denn wir verstehen, dass für Sie als Mandant auch der Preis eine Rolle spielt und Sie diesen unter Umständen mit anderen Kanzleien vergleichen möchten. Unser Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand, wobei unser Stundenansatz im Normalfall bei 240 Franken (zuzüglich Mehrwertsteuer) liegt. Damit gehören wir zu den günstigsten Kanzleien im Kanton Aargau. Durch unsere effizienten Kanzleistrukturen sind wir jedoch in der Lage, Ihnen trotzdem eine erstklassige Dienstleistung anzubieten. Gerne informieren wir Sie im Rahmen des Erstgesprächs über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten.

Erstberatung (maximal eine Stunde) zum Fixpreis

Ratsuchende wissen häufig nicht, ob sie mit ihrem Anliegen eine Chance haben und wie sie am besten vorgehen sollen. Teilweise ist der Streitwert auch so gering, dass es sich kaum lohnt die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Für solche Fälle bieten wir Ihnen die Erstberatung zum Fixpreis von 150 Franken (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer). Kontaktieren Sie uns und verlangen Sie die Erstberatung zum Fixpreis. Wir nehmen uns in der Folge maximal eine Stunde für Sie Zeit. Ob diese Stunde für ein Beratungsgespräch, rechtlichen Abklärungen oder eine kurze schriftliche Auskunft verwendet wird, hängt vom Fall ab und entscheiden schlussendlich Sie. Nachdem Sie uns Ihr Problem geschildert haben, nehmen wir eine grobe Einschätzung vor. Einfachere Rechtsfragen können wir Ihnen direkt beantworten, bei komplexen Fällen klären wir Sie über Ihre weiteren Möglichkeiten, die allenfalls anfallenden Kosten und allfällige Prozesschancen auf.

Rechtsschutzversicherung

Viele Menschen sichern sich heutzutage durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ab. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, gilt es abzuklären, ob Ihr Rechtsfall von Ihrer Versicherung abgedeckt ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Übernahme Ihrer Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Unentgeltliche Rechtspflege

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, Ihre Anwaltskosten und allfällige Gerichtskosten selber zu berappen, beraten wir Sie gerne bzgl. einer Kostenübernahme durch den Staat. Die sogenannte unentgeltliche Rechtspflege setzt voraus, dass Ihre Rechtsbegehren nicht aussichtslos sind, Sie nicht über die finanziellen Mittel zur Prozessführung verfügen und Sie aufgrund der Komplexität des Falles auf einen Anwalt oder eine Anwältin angewiesen sind.

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